Mobbing-Scout

Hier erhalten Sie umfassende Informationen, Tipps und Adressen, wenn Sie mit Mobbing konfrontiert sind. Mobbing ist eine Erscheinungsform unfairer Attacken unter anderen. Es gibt noch etliche andere unfaire Attacken. So sieht es die Fairness-Stiftung. Und: Unfaire Attacken sind meistens die Spitze eines Eisbergs, die Spitze des Systems der Unfairness in Unternehmen und Organisationen.

Wir haben für Sie alles Wissenswerte zum Thema zusammengestellt und präsentieren Ihnen wichtige Links dazu. - Ein Service der Fairness-Stiftung.

 

Hotline

  • Für Führungskräfte, Berufstätige, Selbständige und ehrenamtlich Tätige bei unfairen Attacken, in unfairen Situationen und bei Konflikten.

    Montag 18:30 bis 19:30 Uhr
    0180 5 445885
    (14 ct/min aus dt. Festnetz / Mobil max. 0,42/Min.)

    außer zwischen 23.12. und 7.1. inkl. sowie Rosenmontag.

    Beachten Sie bitte, dass Sie bis 18 Uhr angerufen haben sollten, wenn Sie Beratung wünschen, denn um 19:30 Uhr endet die Hotline automatisch. Sollte die Leitung bereits besetzt sein, erhalten Sie keine Rückmeldung. Schicken Sie dann ein Mail oder versuchen Sie es an einem kommenden Montag nochmal.

    Wenn Sie
    a) ein Anliegen haben, das nicht warten kann, oder
    b) zu einer Ihnen passenden Zeit eine Beratung wünschen,
    dann können Sie unsere gebührenpflichtige Fairness-Coachingline in Anspruch nehmen. Auf Wunsch auch von Angesicht zu Angesicht über Skype. Melden Sie sich dazu bitte im Sekretariat zwischen 10 und 12 sowie zwischen 15 und 17 Uhr an – und benennen Sie Ihren Wunsch. Wir rufen Sie für eine Terminabsprache zurück!

    Oder schicken Sie eine kurze Mail mit Ihren Kontaktdaten an [email protected], um einen Termin für die gebührenpflichtige Fairness-Coachingline mit Ihnen abzustimmen.

  • Hotlines in Österreich und Schweiz

    Für Österreich:
    Mobbing-Hotline: 0043 699 101 28 625 und 0043 676 749 41 94 und 0043 0699 190 36 155.

    In Österreich bietet auch jede Wirtschaftskammer ein Beratungstelefon dazu an. Exemplarische Telefonangebote (auch zum Weiterfragen):

    Mobbingberatungsstelle des AKH in Wien: Tel: 0043 1 40 400-3547, 3549
    Mobbing- und Stressberatung der AK Wien: Tel: 0043 1 501 65-2301

    Für die Schweiz:
    Auskünfte und Beratung zu Mobbing erhalten Sie unter: mobbing-zentrale.ch

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Mobbing-Links zu Mobbing-Beratungssites, -stellen und -selbsthilfegruppen

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Gegen Diskriminierung

In Deutschland gibt es über einhundert Antidiskriminierungsstellen, die bundesweit, regional oder mit eigenem Schwerpunkt im Fall von Diskriminierung beraten. Maßgeblich ist dabei das Allgemeine GleichbehandlungsGesetz (AGG), das sowohl im Arbeits- wie im Zivilrecht angewendet wird.

Antidiskriminierungsstellen beraten im Sinne dieses Gesetzes, Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen, die wegen folgender Merkmale von Menschen stattfinden oder beabsichtigt sind:

  • Rasse oder ethnischen Herkunft,
  • Geschlechts oder sexuelle Identität,
  • Religion oder Weltanschauung,
  • Behinderung,
  • Alter.

Mobbing ist dann eine Belästigung im Sinne dieses AGG, wenn es wegen eines im Gesetz genannten Diskriminierungsmerkmals erfolgt. Auch die Anweisung zu einer Benachteiligung ist bereits diskriminierend. Das potenzielle Opfer muss also nicht erst die Benachteiligung abwarten, sondern kann bereits gegen die Anweisung vorgehen. Die Rechte nach AGG gelten - ohne Ausnahme - für alle Beschäftigten. Angestellte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst können sich genauso darauf berufen wie Beamtinnen und Beamte oder Zivildienstleistende und anerkannte Kriegsdienstverweigerer. Für Soldatinnen und Soldaten gibt es entsprechende Regelungen im Soldatengesetz.

Suchen und finden Sie eine geeignete Antidiskriminierungsstelle.

Man kann sich auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, wenn man sich diskriminiert fühlt oder Fragen zum Allgemeinen GleichbehandlungsGesetz (AGG) hat. Dort wird zunächst geprüft, ob Sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz benachteiligt worden sind und ob Sie mögliche Ansprüche haben. Die Beraterinnen und Berater können Sie nicht vor Gericht vertreten. Es besteht aber die Möglichkeit, die Stelle als Schlichterin zu nutzen. Im Streitfall kann sich die Stelle mit der gegnerischen Seite, also z. B. Ihrem Arbeitgeber oder Vermieter in Verbindung setzen und eine außergerichtliche Einigung initialisieren. Darüber hinaus können Sie Ihnen eine Beratungsstelle vor Ort vermitteln, die Sie aber auch selbst über unsere Suche finden können.

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Schiedsverfahren, Schiedsämter und Schiedsstellen

Bei Streitigkeiten im Privatbereich, z.B. wegen Beleidigung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, können und sollen die Schiedsstellen und Schiedsämter in Anspruch genommen werden, um eine gütliche Einigung bzw. einer Kompromissbildung zu erreichen. Die Schiedspersonen sind um eine gütliche Einigung bemüht. Ein weiterer Vorteil von Schiedsverfahren gegenüber Gerichtsverfahren an Gerichten ist, dass sie kostengünstiger sind und eine zeitnahe Auseinandersetzung stattfindet. Die nachweisliche Schlichtungsquote liegt bei über 50 Prozent.

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Step by Step – Hilfe zur Selbsthilfe

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Links zu Gesundheit & Arbeitsschutz

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Spenden - einfach und direkt!
Weitere umfangreiche Informationen, Checks, Fortbildungsmöglichkeiten und Services finden Sie unter fairness-stiftung.de. Der Service ist unentgeltlich nur möglich, wenn Sie uns unterstützen. Daher:

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Für die hier angeführten Links gelten die im Impressum genannten rechtlichen Hinweise.